Anrecht auf Notbetreuung bei Schulausfall

Liebe Eltern,

bislang galt folgende Regelung für die Berechtigung, das Kind in der Notbetreuung anmelden zu können:

 

Allgemeine Informationen: Stand 13.03.2020

https://www.landkreis-osnabrueck.de/der-landkreis/pressestelle/pressemeldungen/43351-notfallbetreuung-fuer-kinder-von-eltern-die

 

Wichtigste Änderung ist:

  1. Ab sofort können auch Eltern, bei denen mindestens ein Elternteil in der „kritischen“ Infrastruktur arbeitet, einen Antrag auf Notbetreuung (s. unten) stellen. Dieser ist dann von der Schulleitung zu genehmigen.

 

 

Den Antrag für die Notbetreuung finden Sie hier:

Antrag_auf_Notbetreuung_eines_Kindes-Schule__002_