Unsere Schule

Unsere Unterrichtszeiten

Zeitliche Gliederung des Vor- und Nachmittags

Verlässliche Grundschule:
8.15 – 9.10 Uhr* 1. Stunde
9.10 – 9.20 Uhr Frühstückspause
9.20 – 10.05 Uhr 2. Stunde
10.05 – 10.25 Uhr 1. große Pause
10.25 – 11.10 Uhr 3. Stunde
11.10 – 11.15 Uhr Wechselpause
11.15 – 12.00 Uhr 4. Stunde
12.00 – 12.15 Uhr 2. große Pause
12.15 – 13.00 Uhr 5. Stunde
Offener Ganztag:
13.00 – 13.45 Uhr Essenzeit
13.45 – 14.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung
14.30 – 14.35 UhrWechselpause
14.35 – 15.30 Uhr AG-Zeit
*Ab 8.00 Uhr öffnen wir unsere Schule für einen offenen Anfang. Die Kinder können in ihren Klassenraum gehen und werden beaufsichtigt.
Sollten Sie eine Beaufsichtigung ab 7:30 Uhr benötigen, müssen Sie ihr Kind für die Frühbetreuung bei uns in der Schule separat anmelden.

Unser Sekretariat

Die Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag08.00 – 13.00 Uhr
Dienstag08.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag08.00 – 13.00 Uhr
Freitaggeschlossen

Unsere Schule

Unser Schul – ABC …

ABCIn einer Schule gibt es für Eltern aber auch für Kinder viel Neues. Dies umfasst zum Beispiel die organisatorische Gestaltung des Vormittags, die Betreuung Ihrer Kinder im Nachmittag oder auch die Verhaltensregeln und Prozesse im Krankheitsfall, um nur einige Beispiele zu nennen. Daher möchten wir Ihnen die wichtigsten Fragestellungen, Themen und Begriffe an dieser Stelle gerne nahelegen, um Ihnen und Ihren Kindern einen reibungslosen und entspannten Schulalltag zu gewährleisten.

Wir freuen uns auf unsere neuen Schulanfänger und wünschen uns eine konstruktive gemeinsame Arbeit, in der Ihr Kind der Mittelpunkt unserer Überlegungen ist. Der erste Schultag ist ein wichtiger Tag. Aus diesem Grund beginnen wir den Einschulungstag mit einem Angebot zu einem gemeinsamen Wortgottesdienst in der Arche. Anschließend findet die Einschulungsfeier in der Aula statt. Zu diesem Tag erhalten Sie rechtzeitig genaue Informationen.

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Keuchhusten, Windpocken Masern oder auch Läuse) erkranken, sind wir auf Ihre umgehende Information angewiesen, um einer Verbreitung vorbeugen zu können. Weitere Informationen finden Sie auf einem gesonderten Merkblatt.

In Absprache mit dem Schulelternrat sammeln wir pro Schuljahr 10,00 € ein, um den allgemeinen Bedarf zu decken. Da wir im Fach Sachunterricht ohne Lehrwerk und Arbeitsheft arbeiten, wird auch hier ein Betrag von 8,00€ eingesammelt.

Bitte lassen Sie Ihr Kind nur in dringenden Fällen vom Schulunterricht beurlauben. Eine Beurlaubung ist schriftlich von der Schulleitung zu genehmigen, eintägige Beurlaubungen kann die Klassenlehrerin bewilligen. Als Eltern müssen sie den versäumten Unterrichtsstoff in Eigeninitiative mit Ihrem Kind nachholen.

Leseförderung ist uns wichtig: Schon im ersten Schuljahr können sich die Kinder aus unserer gut sortierten Schülerbücherei viele Bücher ausleihen. Die Ausleihe findet fast immer durch Eltern statt.

Alle Kinder, die mindestens 2 km von der Schule entfernt wohnen, erhalten eine kostenlose Busfahrkarte von der Gemeinde. Die Ausstellung erfolgt über unser Sekretariat.

Informationsblatt gemäß Art. 13 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Schule.

I. Datenverarbeitung

Die Schule erhebt und speichert personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Erfüllung des Bildungsauftrags oder der Fürsorgeaufgaben, zur Erziehung oder Förderung der Schülerinnen und Schüler oder zur Erforschung oder Entwicklung der Schulqualität, soweit dies erforderlich ist. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist § 31 Abs.1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Ohne eine rechtliche Grundlage ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn in die Verarbeitung eingewilligt wird. Die betreffenden Daten können freiwillig von Ihnen angegeben werden.

Welche personenbezogenen Daten die Schule zu welchen Zwecken verarbeitet, können Sie auf dieser Website unter Datenschutz der beigefügten Tabelle entnehmen.

II. Übermittlungen personenbezogener Daten

Die Anschrift der Schülerin oder des Schülers und der Erziehungsberechtigten wird an den Landkreis Osnabrück als Träger der Schülerbeförderung und die unteren Gesundheitsbehörden zum Zwecke der Durchführung der Schuleingangsuntersuchung übermittelt. Grundlage für diese Übermittlungen ist § 31 Abs.1 S.2 NSchG.

Gemäß § 31 Abs. 2 NSchG übermittelt die zuständige Meldebehörde den Grundschulen personenbezogene Daten der im jeweiligen Schulbezirk gemeldeten Kinder, deren Schulpflicht im folgenden Jahr beginnt, sowie die Daten der gesetzlichen Vertreter.  Dies geschieht auch, wenn die Kinder vor dem Beginn der Schulpflicht durch Umzug innerhalb der Gemeinde den Schulbezirk wechseln oder in die Gemeinde zuziehen. Die Schule erhält folgende Daten durch die Meldebehörde übermittelt:

  1. zum Kind
  2. a) Familienname,
  3. b) Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  4. c) Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  5. d) Geschlecht,
  1. zu den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern
  2. a) Familienname,
  3. b) Vornamen,
  4. c) Anschrift,
  5. d) Auskunftssperren nach § 51 des Bundesmeldegesetzes und bedingte Sperrvermerke nach § 52 des Bundesmeldegesetzes.

Diese Daten werden von der abgebenden Schule an die aufnehmende Schule zum Zweck der Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht übermittelt, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule innerhalb Niedersachsens wechselt. Weitere Übermittlungen sind der im Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Auftragsverarbeitung

Die Westermann-Gruppe verarbeitet auf Grundlage eines schriftlichen Vertrages als Auftrags-verarbeiter weisungsgebunden personenbezogene Daten in unserem Auftrag im Rahmen der Nutzung des Online-Dienstes Antolin und Zahlenzorro.

Die Iserv GmbH verarbeitet auf Grundlage eines schriftlichen Vertrages als Auftragsverarbeiter weisungsgebunden personenbezogene Daten in unserem Auftrag zum Zwecke der Wartung des Schulservers Iserv.

 

III. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Im Schulbereich ist für die Speicherdauer der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur „Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen: Löschung personenbezogener Daten nach § 17 Abs. 2 NDSG“  2.1.2012 (RdErl. d. MK v. 2.1.2012 – 11-02201/1, 05410/1.2 (Nds.MBl. Nr.3/2012 S.81; SVBl. 3/2012 S.162) – VORIS 22560 – Im Einvernehmen mit der StK und dem MI -) maßgebend.

 

Betroffenenrechte

Sie können folgende Rechte geltend machen:

Auskunft/ Akteneinsicht

Gem. Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht, Auskunft bzw. Akteneinsicht über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten

Berichtigung

Sind bei uns gespeicherte personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig, haben Sie gem. Art. 16 DSGVO das Recht, diese berichtigen bzw. vervollständigen zu lassen.

Löschung

Art. 17 DSGVO normiert das Recht auf Löschung personenbezogener Daten. Dieses Recht steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr erforderlich ist oder Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen haben.

Einschränkung der Verarbeitung

Gem. Art. 18 DSGVO können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen, wenn

  • die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen
  • wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen
  • oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben

Widerspruch

Sie können bei Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ein Widerspruchsrecht geltend machen. Gem. Art. 21 DSGVO ist jedoch zu berücksichtigten, ob schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Datenübertragbarkeit

Ist die Verarbeitung Ihrer Daten mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens erfolgt, haben Sie gem. Art. 20 DSGVO das Recht, die Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und an eine andere Schule zu übermitteln bzw. durch uns übermitteln zu lassen.

Widerruf der Einwilligung

Sie haben gem. Art. 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, eine uns erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Beschwerde

Art. 77 DSGVO enthält ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover. E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de. Eine Beschwerde hat über das auf der Homepage der Landesbeauftragten für den Datenschutz eingestellte Beschwerdeformular zu erfolgen.

 

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Die datenverarbeitende Stelle ist die Grundschule Lechtingen, Schulweg 10, 49134 Wallenhorst.

Unsere Datenschutzbeauftragte Tina Overbeck erreichen Sie unter der Emailadresse:

datenschutz@gs-lechtingen.de  .

Zu den Elternabenden erhalten Sie selbstverständlich rechtzeitig eine schriftliche Einladung. Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit an diesen Abenden teil. Dort informieren wir Sie über alle wichtigen organisatorischen und inhaltlichen Absprachen, die Ihre Klasse betreffen

An dieser Stelle möchten wir Sie auf die gute Elternmitarbeit hinweisen. Unsere Schule wird wesentlich durch eine intensive Unterstützung der Eltern gestaltet. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich als „neue Eltern“ aktiv und intensiv an der Gestaltung unseres Schullebens beteiligen würden.

Unsere Elternvertreter werden immer für zwei Jahre zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres gewählt. Die gewählten Vertreter laden dann zu den folgenden Elternabenden ein und gehören automatisch auch dem Schulelternrat an.

In unserer Grundschule wird als erste Fremdsprache das Fach Englisch unterrichtet. Sie beginnt im 3. Schuljahr mit 2 Wochenstunden und wird erst ab Klasse 4 benotet, um einen entspannten Einstieg zu gewährleisten.

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, ist es wichtig, dass Sie uns morgens vor 8:00 Uhr über die Schul-App davon in Kenntnis setzen. Eine zusätzliche schriftliche Entschuldigung ist dann nicht mehr notwendig.

Die Ferientermine werden Ihnen über unseren Terminplaner für das jeweilige Schulhalbjahr rechtzeitig schriftlich mit-geteilt.

In unserer Schule gibt es einen sehr aktiven und erfolgreichen Förderverein, der uns sehr unterstützt, Sachen und Projekte zu finanzieren, die durch das Schulbudget nicht abgedeckt wären. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie in unserem Förderverein Mitglied würden. Der Jahresbeitrag liegt bei 15 €.

Unsere Schule öffnet die Türen um 08.00Uhr, da der Unterricht erst um 08:15 Uhr beginnt. Sollten Sie aus beruflichen Gründen auf eine Frühbetreuung angewiesen sein, können Sie Ihr Kind von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr dafür anmelden. Melden Sie sich bei Bedarf bei der Schulleitung.

 

 

Bitte versehen Sie die Sachen Ihrer Kinder mit Namen und achten Sie darauf, dass diese auch wieder mit nach Hause gebracht werden. Sollte trotzdem etwas verloren gegangen sein, schauen Sie bitte an der Fundsachensammelstelle in der roten Schule am Treppenaufgang nach. Wertsachen, die wir gefunden haben, werden im Verwaltungstrakt auf-bewahrt.

Da unsere Schule eine „Offene Ganztagsschule“ ist, kann Ihr Kind von Montag bis Donnerstag bis 15:30 Uhr in der Schule an unterschiedlichen Angeboten teilnehmen. Zurzeit haben Sie die Wahl, ob Ihr Kind nach einem Mittagessen um 13:45 Uhr nach Hause geht (Zusatzangebot der Gemeinde Wallenhorst) oder nach Mittagessen/ Hausaufgabenbetreuung/AG um 15:30 Uhr.

Die benötigten Schulbücher können gegen ein Entgelt für ein Jahr ausgeliehen werden. Bitte versehen Sie diese mit einem Schutzumschlag und besprechen mit Ihrem Kind einen sorgsamen Umgang. Verloren gegangene und beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Die Information für weitere Arbeitsmittel, die jeweils zum Schuljahresbeginn angeschafft
werden müssen, erhalten Sie über eine Liste, die vor den Sommerferien an sie geht.

Ihr Kind kann in der Grundschule ein Mittagessen einnehmen (Kosten 4,20 €). Dieses muss rechtzeitig (bis spätestens Mittwochmittag 12 Uhr für die darauffolgende Woche) über den Schulterminal oder über das Internet von Ihnen bestellt werden. Hierzu brauchen wir Ihre Kontodaten, um Ihnen einen Zugang einrichten zu können. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Sekretariat. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich immer ausreichend Geld
auf Ihrem Essenskonto befindet, da sonst die Bestellung nicht ausgeführt werden kann.

Schriftliche Informationen der Schule für die Eltern werden über die Schul-App verschickt, in seltenen Fällen über die „Elternmappe“, die sie von der Schule erhalten haben. Schauen Sie bitte täglich, ob eine Nachricht vorliegt. Fragen Ihrerseits senden Sie bitte an schulleitung@gs-lechtingen.de oder an sekretariat@gs-lechtingen.de.

In regelmäßigen Abständen erfragen wir von Ihnen Notfallnummern, unter denen Sie zuverlässig zu erreichen sind, falls Ihr Kind in der Schule krank wird oder sich verletzt. Hierbei hat es sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn wir mehr als eine Nummer von Ihnen bekommen und Sie uns umgehend verständigen, wenn sich Telefon- oder Handynummern verändern.

Wir frühstücken gemeinsam im Klassenzimmer. Bitte achten Sie auf eine ausgewogene Zusammenstellung. Bitte geben Sie nur in Ausnahmefällen Süßigkeiten mit. Einmal im Monat wird ein Fitnessfrühstück für die ganze Schule ausgerichtet, das von Edeka Kuhlmann gesponsert wird. Jede Klasse ist einmal Gastgeber.

Für Ihr Kind hat die Schultüte am Tag der Einschulung eine große Bedeutung. Bitte legen Sie in diese Tüte nicht nur Süßigkeiten. Ein kleines Bilderbuch, ein Kuscheltier, Knet-gummi oder Stifte, die in der Schule verwendet werden, sind bei den Kindern auch sehr beliebt.

Wir wünschen uns ein harmonisches, von Wertschätzung geprägtes Schulklima. Hierfür ist es wichtig, sich auf gemeinsame Vereinbarungen verständigt zu haben, die dann sowohl im Vor- als auch Nachmittagsbereich ihre Gültigkeit haben. Bitte unterstützen Sie uns dahingehend.

Um eine positive Zusammenarbeit zwischen Schülern, Schülerinnen, Eltern und Lehrern gestalten zu können, haben wir einen Schulvertrag entwickelt, der für alle Beteiligten Rechte aber auch Pflichten definiert. Diesen Schulvertrag möchten wir Ihnen am ersten Elternabend nach den Sommerferien geben. Wir finden es sehr wichtig, wenn Sie diesen Vertrag gemeinsam mit Ihrem Kind durchlesen, besprechen und unterschreiben, da so die Bedeutung und Verbindlichkeit auch für Ihr Kind deutlich gemacht werden kann.

Wir möchten, dass alle Kinder bei uns das Schwimmen erlernen. Deshalb findet im 4. Schuljahr Schwimm-unterricht statt. Die Schülerinnen und Schüler werden mit einem Bus zum Schwimmbad nach Bramsche gebracht und auch wieder abgeholt. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie rechtzeitig.

Viermal im Jahr erhält Ihr Kind einen Smileybogen, der das Arbeits- und Sozialverhalten detailliert aufschlüsselt. Dieser Bogen wird intensiv mit Ihrem Kind besprochen und Ihnen auf dem Elternabend erläutert.

Als Sportkleidung benötigt Ihr Kind eine Sporthose und ein T-Shirt. Des Weiteren Turn- oder Gymnastikschuhe. Lange Haare sollten immer mit einem Haargummi zusammen-gehalten werden. Bitte achten Sie an den Sporttagen auf einfache Alltagskleidung mit wenig Knöpfen, die die Kinder alleine an- und ausziehen können. Im Sportunterricht muss auf Schmuck aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr verzichtet werden. Sollten medizinische Gründe Bedeutung für den Sportunterricht haben, informieren Sie uns bitte.

Gerne treten wir in einen intensiven Austausch mit Ihnen und sind natürlich bei Fragen und Problemen auch Ansprechpartner für Sie. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, falls Bedarf besteht.

Die Kinder sind auf dem Schulweg und in der Schule durch die Gemeindeunfallversicherung (GUV Hannover) versichert. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, muss die Schulordnung beachtet werden und die Kinder dürfen das Schulgelände nicht verlassen.

Wir sind nicht nur „Offene Ganztagsschule“, sondern auch „Verlässliche Grundschule“. Wir bieten bis 13:00 Uhr einen festen Zeitrahmen von 5 Unterrichtsstunden an. Auch bei Erkrankung einer Lehrkraft wird für Vertretung gesorgt und es fällt kein Unterricht aus. Kinder der Klasse 1 und 2 können nach dem Unterricht für die Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr für die Betreuung anmelden. Die Betreuung ist für Sie freiwillig und natürlich kostenfrei. Nach der Anmeldung verpflichtet sie jedoch zur Teilnahme

Gerade zum Schuleinstieg müssen die Kinder lernen Ihren Schulweg zu meistern. Üben Sie schon vor der Einschulung diesen Weg. Erklären Sie Ihrem Kind die Bedeutung von Verkehrszeichen und weisen Sie auf Gefahrenstellen hin. Bitte nutzen Sie für die Überquerung der Osnabrücker Straße nur den Weg über die Fußgängerampel und achten Sie darauf, dass Fahrräder geschoben werden. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, lassen Sie es an dem Parkplatz hinter der Schule aussteigen. Bitte halten Sie die Zugänge
zum Schulhof und die Feuerwehrzufahrt frei.

Bei Eisregen, Sturm oder anderen gravierenden Wetterereignissen achten Sie bitte auf Rundfunkdurchsagen. Bewährt hat sich hier das Katwarn-Warnsystem, bei dem Sie sich über die Website der Gemeinde registrieren lassen können. Dann erhalten Sie bei Schulausfall automatisch eine E-Mail. In der Schule ist auf jeden Fall für Betreuung gesorgt.

MATHE

Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus:

Konferenzbeschluss (2017)

  • Die schriftlichen Leistungen (Klassenarbeiten + besondere Lernaufgaben) bestimmen in etwa zur Hälfte (ca. 50%) die Zeugnisnote.
  • Fachspezifische und mündliche Leistungen machen ca. 50% der Zeugnisnote aus.
Besondere Lernaufgaben mündliche und fachspezifische Leistungen
  • ­kriteriengeleitete Präsentationen erstellen
  • ­Lernplakat erstellen
  • ­Forschermappe/ Portfolio erstellen (Idee: Forscherheftchen zur Symmetrie, Messen und Zeichnen)
  • ­Mathekartei entwickeln und erstellen
  • ­Mathespiele entwickeln und überprüfen
  • ­Modell erstellen und erklären (z.B. Körper, Körpernetze)
  • ­   5 Minuten Tests
  • ­   Ergebnisse und Darstellung von PA und GA
  • ­   Fachsprache anwenden
  • ­   Präsentationen vorstellen
  • ­   Lernplakate erarbeiten und vorstellen
  • ­   Forschermappe / Portfolio vorstellen
  • ­   Mathekartei erstellen
  • ­   Mathematische Spiele erstellen und erproben
  • ­   Modell erstellen (z.B. Körper, Körpernetze)
  • ­   Mündliche Überprüfungen (z.B. mündliche Beiträge im Unterrichtsgespräch, Qualität, aktives Zuhören)
  • ­ Umgang mit Arbeitsmitteln und  Zeichengeräten
  • ­   Strategien zum Lösen von Sachaufgaben
  • ­   Tabellen, Pläne und Karten anfertigen
  • ­   Unterrichtsdokumentation (Heft/ Mappe)

Gestaltung und Bewertung der Lernzielkontrollen:

Gestaltung
Bereich I: Reproduktion 50 %
Bereich II: Zusammenhänge herstellen 35 – 40 %
Bereich III: Verallgemeinern und Reflektieren 10 – 15 %

Bewertung:
1 100 % – 95 %
2 94 % – 85 %
3 84 % – 70 %
4 70 % – 50 %
5 49 % – 25 %
6 24 % – 0 %

DEUTSCH
Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus:

Konferenzbeschluss (2018)

50 %

Schriftliche Leistungen

25 %

Mündliche Leistungen

Auch langfristige  Beobachtungen können in die Zeugnisnote mit einfließen.
25%

Fachspezifische
Leistungen

Auch langfristige  Beobachtungen können in die Zeugnisnote mit einfließen

Zur Leistungsbewertung werden alle vier Kompetenzbereiche herangezogen:

1. Sprechen und Zuhören

a) Bewertung durch kontinuierliche Beobachtung:
• Freies Sprechen
• Beiträge zu Unterrichtsgesprächen
• Gesprächsverhalten
• Zuhören beim Vorlesen und Erzählen
• Verstehendes Zuhören

b) Bewertung in geplanten Situationen:

• Vorträge (deutliches Sprechen, angemessene Lautstärke, angemessenes Tempo, Wortschatz)
• Szenische Darstellungen
• Präsentationen
• Verstehendes Zuhören (Höraufgaben erfüllen)

Auf die bewusste Verwendung von korrektem Satzbau ist in den Sprechsituationen zu achten.

2. Schreiben

a) Schreiben – Schreibfertigkeiten (Schrift und Form)

Die flüssige, gut lesbare Schrift wird überprüft an schülerrelevanten, adressatenbezogenen Aufgaben, z.B. selbst erstellten Büchern, Texten für Ausstellungen, Gedichten.

b) Schreiben – Texte verfassen

Sämtliche Teilbereiche des Schreibprozesses werden berücksichtigt:
• Ideenfindung
• Planung des Textes
• Schreiben des Textes
• Überarbeiten des Textes

Kriterien für die Bewertung sind:

  • Verständlichkeit
  • Anschaulichkeit
  • Einfallsreichtum
  • Genauigkeit
  • Folgerichtigkeit des Ablaufs
  • Orientierung am Adressaten
  • sprachliche Richtigkeit
  • Überarbeitung des Textes (Umgang mit Überarbeitungshinweisen)

Die Schüler schreiben in der Regel zunächst eine „Erstschrift“, die sie mit alters- und lernstandsangemessenen Hinweisen von der Lehrkraft zur Überarbeitung zurückbekommen. Es entsteht danach die „Zweitschrift“, die dann benotet wird.

c) Schreiben – Richtig schreiben

Die Rechtschreibkompetenz wird durch unterschiedliche Aufgabenformen festgestellt:

• richtig abschreiben
• Wörter nachschlagen
• Texte nach Ansage schreiben
• Texte kontrollieren und korrigieren
• RS- Regeln kennen und benennen
• RS- Hilfen benutzen

In die Bewertung fließen langfristige Beobachtungen (z.B. in Abschreibtexten, selbstständige Überarbeitung eigener Texte) und punktuelle Rechtschreibüberprüfungen ein.

3. Lesen – Mit Texten und Medien umgehen

Die Leseleistungen zeigen sich:
o beim Vorlesen (flüssiges Lesen von Sinneinheiten, betontes Lesen mit angemessenen Pausen, sinngestaltendes Lesen)
o Informationen ermitteln (Fragen beantworten, Fragen entwickeln)
o beim textbezogenen Interpretieren (wesentliche Aspekte des Textes erfassen)
o beim Reflektieren und Bewerten (Texte in Beziehung setzen, eigene Meinung bilden, externes Wissen einbringen)

4. Sprache und Sprachgebrauch untersuchen

  • sprachliche Verständigung untersuchen
  • mit Silben, Lauten und Buchstaben arbeiten
  • mit Wortbausteinen und Wörtern arbeiten
  • an Sätzen und Texten arbeiten
  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Sprachen entdecken
  • grundlegende sprachliche Strukturen und Begriffe kennen und verwenden

Fachkonferenzbeschluss 2017

SACHUNTERRICHT

Die Zeugnisnote setzt sich zusammen aus:

Konferenzbeschluss (2017)

Schriftliche Lernkontrollen 25 %

1-2 pro Halbjahr unter Berücksichtigung der Bereiche:
• reproduzieren
• Zusammenhänge herstellen
• Verallgemeinern

Dokumentation und Anwendung 25 %

• eine Gruppenpräsentation
• das Anlegen und Führen einer Sachunterrichtsmappe
im vierten Schuljahr
• eine Gruppenpräsentation
• eine Einzelpräsentation (Kurzreferat, Projektergebnisse)

Anwendung fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen 25%

• beobachten, experimentieren, bestimmen, sammeln und ordnen, Informationsmedien nutzen, Sachtexte erschließen, Skizzen, Diagramme, Pläne, Zeitleisten, Tabellen anfertigen, lesen und deuten
• das Anlegen der SU-Mappe, das Bauen von Modellen, der Umgang mit Messgeräten und einfachen Werkzeuge

Mündliche Leistungen 25 %

• Beiträge zum Unterrichtsgespräch
• mündliches Erörtern
• Vergleichen und Bewerten von Sachverhalten
• sachgemäßes Anwenden von Fachbegriffen

Zum Ende des 1. Schuljahres und zum Halb- oder Schuljahresende erhalten die Kinder Zeugnisse. Im 1. und 2. Schuljahr in Form einer Lernstandsbeschreibung, im 3. und 4. Schuljahrgang als Notenzeugnis. Nähere Informationen rund um die Zeugnisse erhalten Sie auf den jeweiligen Klassenelternabenden.

Ihr Kind ist uns sehr wichtig. Wir hoffen auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen für das Wohl Ihres Kindes. Dies sollte immer im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen.