Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes z. B. Hepatitis, Keuchhusten usw. erkranken oder Läuse bekommen, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. einer Verbreitung vorbeugen zu können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das Sie erhalten werden.